Änderungen im Lebensmittel‑Sicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetz zur Praxisverbesserung und EU‑Anpassung
Ministerialentwurf vom 27.04.2006Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Lebensmittel‑Sicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetz, um Berichte an Betriebsmitarbeiter zu erlauben, Probenahmeregeln zu vereinfachen, Beschlagnahme‑Befugnisse zu erweitern und private Kontrollstellen mit Akkreditierungspflicht einzuführen. Gleichzeitig wird ein Verfahren für Ausfuhrberechtigungen geschaffen. Kosten für Bund, Länder und Gemeinden entstehen nicht.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/28/2006XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Berichte können nun auch an betriebsangehörige Personen ausgehändigt werden, um die Transparenz bei Kontrollen zu erhöhen.
- Bei Rückstandskontrollen von lebenden Tieren, Fleisch und Aquakultur‑Erzeugnissen wird nur eine Probe entnommen; ein Teil kann vom beauftragten Labor verwahrt werden.
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