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Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz – höhere Beihilfen, erweiterte Zuverdienstgrenzen und moderner Studiennachweis
Ministerialentwurf vom 04.09.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Familienlastenausgleichsgesetz: Studiennachweis wird auf 16 ECTS‑Punkte reduziert, die Zuverdienstgrenze für Kinder steigt auf 9 000 €, die Geschwisterstaffelung bei der Familienbeihilfe wird erhöht und die Einkommensgrenze für den Mehrkindzuschlag auf 55 000 € angehoben.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend9/5/2007XXIII
Familienleistungsausgleich

Schwerpunkte

  • Der Leistungsnachweis für Studierende wird von acht Semesterwochenstunden auf 16 ECTS‑Punkte reduziert, damit das moderne Kreditpunkt‑System berücksichtigt wird.
  • Einkünfte bis zur Geringfügigkeitsgrenze (nach § 5 Abs. 2 Z 1 ASVG) bleiben bei der Berechnung des Familienbeihilfebetrags unbeachtet, sodass arbeitsuchende Kinder geringfügige Einnahmen haben können, ohne den Anspruch zu verlieren.
Regierungsvorlage
Reform der Familienbeihilfe und Unterstützung für Mehrkindfamilien
einfache Mehrheit 07.11.2007
Gesetz
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Kdolsky Andrea, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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