<!--[0-->Steuerliche Förderung von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MiFiG‑Gesetz 2007)<!--]-->
Steuerliche Förderung von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MiFiG‑Gesetz 2007)
Ministerialentwurf vom 18.09.2007

Zusammenfassung

Das MiFiG‑Gesetz 2007 begünstigt spezielle Kapitalgesellschaften, die Risikokapital für KMU bereitstellen, mit Steuerbefreiungen und klaren Vorgaben zu Kapitalstruktur, Beteiligungsgrenzen und Transparenz.
Bundesministerium für Finanzen9/19/2007XXIII
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften erhalten Steuerbefreiung für den Teil ihres Einkommens, der im Finanzierungsbereich eingesetzt wird, wenn sie ein Grundkapital von mindestens 7,3 Mio. € haben und die Governance‑Vorgaben erfüllen.
  • Ausschüttungen aus Anteilen und Genussrechten bis zu 25 000 € sind von der Kapitalertragsteuer befreit, solange sie von Unternehmen stammen, die die MiFiG‑Voraussetzungen erfüllen; die Befreiung gilt nicht für Ausschüttungen nach einem bestimmten Beschlussdatum.
Regierungsvorlage
MiFiG-Gesetz 2007
einfache Mehrheit 06.12.2007
Gesetz
Image of politician Molterer Wilhelm, Mag. © Parlamentsdirektion

Molterer Wilhelm, Mag.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
Vizekanzler
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