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Reform der Finanzmarktaufsicht – neue Befugnisse, Liquiditätsreserve und Aufsichtsstruktur
Ministerialentwurf vom 09.10.2007

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf stärkt die Finanzmarktaufsicht, indem er neue Anhörungsrechte, Liquiditätsreserve‑Pflichten, eine Sperrfrist für Aufsichtsratsvorsitzende und einen Prüfungsausschuss einführt sowie die Vor‑Ort‑Prüfungen größtenteils auf die Oesterreichische Nationalbank überträgt. Außerdem wird die Schwelle für Staatskommissär‑Bestellungen von 375 Mio. € auf 1 Mrd. € erhöht.
Bundesministerium für Finanzen10/10/2007XXIII
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Bevor die FMA bestimmte Bewilligungen erteilt, muss sie die Oesterreichische Nationalbank anhören.
  • Kreditinstitute, die einem Zentralinstitut angeschlossen sind, müssen eine Liquiditätsreserve von mindestens 10 % der Spareinlagen und 20 % der sonstigen Euro‑Einlagen (max. 14 % der gesamten Euro‑Einlagen) halten.
Regierungsvorlage
Reform der Finanzmarktaufsicht und Bekämpfung von Geldwäsche
2/3 Mehrheit 06.12.2007
Gesetz
Image of politician Molterer Wilhelm, Mag. © Parlamentsdirektion

Molterer Wilhelm, Mag.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
Vizekanzler
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