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EU‑Umsetzung und Anlegerschutz im Investmentfondsrecht
Ministerialentwurf vom 09.12.2007

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf harmonisiert das österreichische Investment‑ und Immobilien‑Investmentfondsgesetz sowie das Kapitalmarktgesetz mit EU‑Richtlinien, definiert Spezialfonds neu, legt neue Kriterien für zulässige Wertpapiere fest und stärkt den Anlegerschutz.
Bundesministerium für Finanzen12/10/2007XXIII
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Ein Spezialfonds ist ein Sondervermögen, dessen Anteilscheine höchstens zehn bekannten Anteilinhabern gehören dürfen; natürliche Personen müssen mindestens 250 000 € investieren.
  • Für zulässige Wertpapiere gelten neue Kriterien: Verlust darf nicht den gezahlten Betrag übersteigen, Liquidität muss die Fondspflicht nicht gefährden, Bewertung muss verlässlich sein und umfassende Informationen müssen bereitgestellt werden.
Regierungsvorlage
Harmonisierung der Investmentfonds-Regelungen
einfache Mehrheit 09.04.2008
Gesetz
Image of politician Molterer Wilhelm, Mag. © Parlamentsdirektion

Molterer Wilhelm, Mag.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
Vizekanzler
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