<!--[0-->Stärkung des Behinderten‑Diskriminierungsschutzes und Anpassung von Schadenersatzregelungen<!--]-->
Stärkung des Behinderten‑Diskriminierungsschutzes und Anpassung von Schadenersatzregelungen
Ministerialentwurf vom 09.12.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt den Schutz von Menschen mit Behinderungen, definiert Belästigung genauer, erhöht den Mindestschadenersatz auf 720 €, verlängert die Verjährungsfrist für Schadenansprüche und erweitert den Diskriminierungsschutz auf Probe‑ und befristete Arbeitsverhältnisse.
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz12/10/2007XXIII
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Der Text von § 2 Abs. 2 lit. d wird präzisiert, sodass Personen mit Behinderung, die aufgrund Art und Ausmaß ihrer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, auf geschützten Arbeitsplätzen zu arbeiten, ausdrücklich als schutzbedürftig gelten.
  • Eine neue Definition von „Belästigung“ wird eingeführt, die jede unerwünschte, anstößige Verhaltensweise im Zusammenhang mit einer Behinderung umfasst und das Ziel hat, die Würde der betroffenen Person zu schützen.
Regierungsvorlage
Stärkung des Diskriminierungsschutzes für Menschen mit Behinderungen
einfache Mehrheit 10.04.2008
Gesetz
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Buchinger Erwin, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
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