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Einrichtung eines Monitoringausschusses zur Überwachung der UN‑Behinderten‑Konvention
Ministerialentwurf vom 16.12.2007

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert das Bundesbehindertengesetz, indem er einen Monitoringausschuss einführt, der die Einhaltung der UN‑Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht und dem Bundesbehindertenbeirat Bericht erstattet.
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz12/17/2007XXIII
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Der Bundesbehindertenbeirat erhält die neue Aufgabe, die Einhaltung der UN‑Konvention zu überwachen (neue Ziffer 4 in § 8 Abs. 2).
  • Ein Vertreter des Bundesministeriums für Frauenangelegenheiten wird als zusätzlicher Ausschussmitglied in § 9 Abs. 1 aufgenommen.
Regierungsvorlage
Einrichtung eines Monitoringausschusses für Menschen mit Behinderungen
einfache Mehrheit 09.07.2008
Gesetz
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Buchinger Erwin, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
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