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Neues Finanzprokuraturgesetz – zentrale Rechtsvertretung des Staates
Ministerialentwurf vom 10.03.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft das neue Finanzprokuraturgesetz, das die Finanzprokuratur als zentrale Rechtsberatungs‑ und Vertretungsstelle des Bundes etabliert. Sie erhält weitreichende Befugnisse, ein klar geregeltes Auftragsverhältnis und eine neu strukturierte Organisations‑ und Ausbildungsordnung.
Bundesministerium für Finanzen3/11/2008XXIII
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Die Finanzprokuratur erhält umfassende Befugnisse, um den Bund und staatsnahe Rechtsträger vor allen Gerichten zu vertreten, außergerichtliche Einigungen zu vermitteln und Rechtsgutachten zu erstatten.
  • Für bestimmte Mandanten (z. B. Bundesorganisationen, Länder, Gemeinden) kann die Finanzprokuratur im Einvernehmen tätig werden und ist zudem verpflichtet, bei Gefahr im Verzug sofort zu handeln.
Regierungsvorlage
Bundesgesetz über die Finanzprokuratur (ProkG)
einfache Mehrheit 10.07.2008
Gesetz
Image of politician Molterer Wilhelm, Mag. © Parlamentsdirektion

Molterer Wilhelm, Mag.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
Vizekanzler
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