Ausweitung der Meldungspflicht für Kinderschutz auf Schulen und Betreuungseinrichtungen
Ministerialentwurf vom 14.03.2007Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die Meldepflicht bei Kindesmisshandlung auf Schulen und andere Betreuungseinrichtungen und schließt zudem Berufsgruppen ohne Verschwiegenheitspflicht ein.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/15/2007XXIII
junger Mensch
Schwerpunkte
- Die Meldepflicht wird auf Schulen, Kindergärten und andere Betreuungseinrichtungen ausgeweitet, damit Verdachtsfälle von Kindesmisshandlung schneller erkannt werden.
- Der Wortlaut in § 37 Abs. 2 wird geändert, sodass auch Berufsgruppen ohne gesetzliche Verschwiegenheitspflicht zur Meldung verpflichtet sind.
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