<!--[0-->Ausweitung der Meldungspflicht für Kinderschutz auf Schulen und Betreuungseinrichtungen<!--]-->
Ausweitung der Meldungspflicht für Kinderschutz auf Schulen und Betreuungseinrichtungen
Ministerialentwurf vom 14.03.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert die Meldepflicht bei Kindesmisshandlung auf Schulen und andere Betreuungseinrichtungen und schließt zudem Berufsgruppen ohne Verschwiegenheitspflicht ein.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/15/2007XXIII
junger Mensch

Schwerpunkte

  • Die Meldepflicht wird auf Schulen, Kindergärten und andere Betreuungseinrichtungen ausgeweitet, damit Verdachtsfälle von Kindesmisshandlung schneller erkannt werden.
  • Der Wortlaut in § 37 Abs. 2 wird geändert, sodass auch Berufsgruppen ohne gesetzliche Verschwiegenheitspflicht zur Meldung verpflichtet sind.
Regierungsvorlage
Ausweitung der Meldepflicht zum Schutz des Kindeswohls
einfache Mehrheit 06.06.2007
Gesetz
Image of politician Kdolsky Andrea, Dr. © Parlamentsdirektion

Kdolsky Andrea, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.