Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Rezeptpflichtgesetz um Ausnahmeregelungen für bestimmte Tierarzneimittel, wenn sie nach acht klar definierten Kriterien keine Gefahr für Tiere, Menschen oder Umwelt darstellen.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend4/18/2007XXIII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der neue § 1 Abs. 1a definiert, wann Tierarzneimittel von der Verschreibungspflicht ausgenommen werden können.
- Ausnahme gilt nur, wenn das Medikament keine besonderen Kenntnisse für die Anwendung erfordert.
Dokumente (PDFs)
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im Titel verlinkt.