<!--[0-->EU‑Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz – Vollstreckung von Geldstrafen aus anderen EU‑Staaten<!--]-->
EU‑Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz – Vollstreckung von Geldstrafen aus anderen EU‑Staaten
Ministerialentwurf vom 25.01.2007

Zusammenfassung

Das EU‑VStVG regelt die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen, die von Behörden anderer EU‑Staaten erlassen wurden, sowie die Rücküberstellung österreichischer Entscheidungen ins Ausland.
Bundeskanzleramt1/26/2007XXIII
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung des EU‑Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen zwischen den Mitgliedstaaten.
  • Die Vollstreckung von Entscheidungen anderer EU‑Staaten in Österreich erfolgt nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VVG).
Regierungsvorlage
EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz (EU-VStVG)
einfache Mehrheit 05.12.2007
Gesetz
Image of politician Gusenbauer Alfred, Dr. © Parlamentsdirektion

Gusenbauer Alfred, Dr.

SPÖ

Bundeskanzler
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.