<!--[0-->Umsetzung der EU‑Richtlinie 2005/36/EG für Gesundheitsberufe<!--]-->
Umsetzung der EU‑Richtlinie 2005/36/EG für Gesundheitsberufe
Ministerialentwurf vom 16.07.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt EU‑Richtlinie 2005/36/EG um: Er erweitert die Anerkennung von Qualifikationen im kardiotechnischen, medizinisch‑technischen und Sanitätsbereich für EWR‑Staatsangehörige, Schweizer und gleichgestellte Drittstaatsangehörige und führt Anpassungslehrgänge bzw. Eignungsprüfungen ein, wenn Ausbildungsunterschiede bestehen.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend7/17/2007XXIII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Qualifikationsnachweise aus dem EWR, der Schweiz und gleichgestellte Drittstaatsangehörige werden anerkannt, wenn sie die in den Richtlinien geforderten Nachweise erbringen.
  • Weicht die ausländische Ausbildung wesentlich von der österreichischen ab, muss ein Anpassungslehrgang (max. drei Jahre) oder eine Eignungsprüfung absolviert werden.
Regierungsvorlage
Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz 2007 (435 d.B. und Zu 435 d.B.)
einfache Mehrheit 13.03.2008
Gesetz
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Kdolsky Andrea, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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