Novelle des Medizinproduktegesetzes – Stärkung des Patientenschutzes
Ministerialentwurf vom 18.07.2007Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Medizinproduktegesetz: Er erweitert die meldepflichtigen Personen, führt § 72a ein, der Gesundheitseinrichtungen bei Verdacht auf Produktfehler zur Dokumentation verpflichtet, und stärkt die Befugnisse des Gesundheitsministers. Außerdem wird der Beirat um Zahnärzte erweitert und eine Geschäftsordnung für schnelle Entscheidungen eingeführt.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend7/19/2007XXIII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Einleitungssatz von § 70 Abs. 1 wird erweitert, sodass nun auch Gewerbeberechtigte, die Medizinprodukte berufsmäßig einsetzen dürfen, zu den meldepflichtigen Personen gehören.
- Der zweite Satz von § 70 Abs. 5 wird gestrichen, weil er nicht mehr benötigt wird.
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