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Novelle zur Förderung qualifizierter elektronischer Signaturen
Ministerialentwurf vom 22.07.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Signaturgesetz und weitere Fachgesetze, um die Begriffe zu vereinfachen, den Anwendungsbereich auf Anbieter qualifizierter Zertifikate zu beschränken und die Identitätsprüfung zu erleichtern. Inkrafttreten: 1. Januar 2008.
Bundeskanzleramt7/23/2007XXIII
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert nun klar die Begriffe „fortgeschrittene“ und „qualifizierte“ elektronische Signatur.
  • Der Anwendungsbereich des SigG wird auf Zertifizierungsdiensteanbieter beschränkt, die qualifizierte Zertifikate ausstellen.
Regierungsvorlage
Modernisierung des Signaturgesetzes und Vereinfachung digitaler Unterschriften
einfache Mehrheit 05.12.2007
Gesetz
Image of politician Gusenbauer Alfred, Dr. © Parlamentsdirektion

Gusenbauer Alfred, Dr.

SPÖ

Bundeskanzler
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