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Verfassungsreform 2007 – Stärkung von Bundes‑ und Länderrechten, neue Verwaltungsgerichte & Ombudsmen
Ministerialentwurf vom 22.07.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz: er stärkt die Zustimmungspflicht der Länder bei Grenz‑ und Staatsvertragsänderungen, schafft weisungsfreie Verwaltungsorgane, baut die Verwaltungsgerichtsbarkeit aus, strukturiert die Volksanwaltschaft neu und führt den Justizanwalt ein. Gleichzeitig werden zahlreiche alte Kollegialbehörden aufgelöst und ihre Aufgaben an die Gerichte übertragen.
Bundeskanzleramt7/23/2007XXIII
Verfassung

Schwerpunkte

  • Der Entwurf fügt Art. 2 Abs. 3 ein, das festlegt, dass Änderungen im Bestand der Länder nur mit einer verfassungsgesetzlichen Regelung der Länder zulässig sind.
  • Art. 3 Abs. 2‑4 regelt, dass Staatsverträge mit Grenzänderungen nur mit Zustimmung der betroffenen Länder abgeschlossen werden dürfen und dass Grenzbereinigungen nur bei übereinstimmenden Gesetzen von Bund und Ländern zulässig sind.
Regierungsvorlage
Verfassungsbereinigung und Reform der Asylgerichtsbarkeit
2/3 Mehrheit 05.12.2007
Gesetz
Image of politician Gusenbauer Alfred, Dr. © Parlamentsdirektion

Gusenbauer Alfred, Dr.

SPÖ

Bundeskanzler
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