E‑GovG‑Novelle 2007: Qualifizierte Signaturen, bPK und neue Stellvertretungsregeln
Ministerialentwurf vom 29.07.2007Zusammenfassung
Die Novelle führt qualifizierte elektronische Signaturen in die Bürgerkarte ein, regelt Stellvertretungen, definiert neue Personenkennzeichen (bPK) für den privaten Sektor und modernisiert die Amtssignatur. Inkrafttreten ist am 01.01.2008, mit Übergangsregelungen bis 31.12.2012.Bundeskanzleramt7/30/2007XXIII
Verwaltungsreform
Schwerpunkte
- Die Bürgerkarte wird um das Wort „qualifizierte“ erweitert, sodass künftig jede elektronische Signatur auf der Karte die Sicherheitsstufe einer qualifizierten Signatur besitzen muss.
- Stellvertretung per Bürgerkarte wird für Vertreter, berufsmäßige Parteienvertreter und Organwalter geregelt; bei den letzten beiden Gruppen entfällt der Nachweis eines Vollmachtsverhältnisses.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.