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E‑GovG‑Novelle 2007: Qualifizierte Signaturen, bPK und neue Stellvertretungsregeln
Ministerialentwurf vom 29.07.2007

Zusammenfassung

Die Novelle führt qualifizierte elektronische Signaturen in die Bürgerkarte ein, regelt Stellvertretungen, definiert neue Personenkennzeichen (bPK) für den privaten Sektor und modernisiert die Amtssignatur. Inkrafttreten ist am 01.01.2008, mit Übergangsregelungen bis 31.12.2012.
Bundeskanzleramt7/30/2007XXIII
Verwaltungsreform

Schwerpunkte

  • Die Bürgerkarte wird um das Wort „qualifizierte“ erweitert, sodass künftig jede elektronische Signatur auf der Karte die Sicherheitsstufe einer qualifizierten Signatur besitzen muss.
  • Stellvertretung per Bürgerkarte wird für Vertreter, berufsmäßige Parteienvertreter und Organwalter geregelt; bei den letzten beiden Gruppen entfällt der Nachweis eines Vollmachtsverhältnisses.
Regierungsvorlage
E-GovG-Novelle 2007: Modernisierung des digitalen Behördenverkehrs
einfache Mehrheit 05.12.2007
Gesetz
Image of politician Gusenbauer Alfred, Dr. © Parlamentsdirektion

Gusenbauer Alfred, Dr.

SPÖ

Bundeskanzler
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