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Trilaterales Film‑Kooperationsabkommen D‑A‑CH
Ministerialentwurf vom 06.01.2010

Zusammenfassung

Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit von Deutschland, Österreich und der Schweiz bei Gemeinschaftsfilmproduktionen. Es definiert diese Filme als inländische Produktionen, legt Mindestbeteiligungen fest und schafft ein Anerkennungsverfahren.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend1/7/2010XXIV
Filmindustrie

Schwerpunkte

  • Das Abkommen definiert Gemeinschaftsproduktionen – Filme, die von Produzenten aus mindestens zwei der drei Länder gemeinsam hergestellt werden – und behandelt sie wie inländische Filme.
  • Gemeinschaftsproduktionen erhalten dieselben Förderungen und finanziellen Vorteile wie nationale Produktionen, sofern sie von den zuständigen Behörden anerkannt werden.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
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