<!--[0-->Umsetzung der EU‑Richtlinien 2009/111/EG, 2009/83/EG & 2009/27/EG im BWG und WAG<!--]-->
Umsetzung der EU‑Richtlinien 2009/111/EG, 2009/83/EG & 2009/27/EG im BWG und WAG
Ministerialentwurf vom 23.03.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bankwesengesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz, um EU‑Richtlinien umzusetzen: neue Aufsichtsbehörde, strengere Regeln für große Kredite, hybride Kapitalinstrumente, Verbriefungs‑ und Krisenmanagement sowie grenzüberschreitende Aufsichtskollegien. Inkrafttreten: 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Finanzen3/24/2010XXIV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Der Begriff der „konsolidierenden Aufsichtsbehörde“ wird eingeführt, um die Aufsicht über gesamte Kreditinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis zu ermöglichen.
  • Die FMA kann bedeutende Zweigstellen von Kreditinstituten als systemrelevant einstufen und muss hierfür Marktanteil, Liquiditätsauswirkungen und Kundenzahl berücksichtigen.
Regierungsvorlage
Umsetzung der EU‑Richtlinien im Bank‑ und Wertpapierwesen (Änderung BWG, WAG 2007, BMSVG)
einfache Mehrheit 07.07.2010
Gesetz
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Vizekanzler
Bundesminister für Finanzen
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