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Finanzausgleich 2008 – € 7,5 Mio. Bedarfszuweisung für Gemeinden
Ministerialentwurf vom 08.01.2009

Zusammenfassung

Die Novelle führt einen neuen § 22a ein, der den Gemeinden im Jahr 2009 eine einmalige Bedarfszuweisung von 7,5 Millionen Euro gewährt. Die Finanzierung erfolgt über einen Vorwegabzug bei der Körperschaftsteuer und durch Anpassungen im Nettoaufkommens‑Rechenmodell.
Bundesministerium für Finanzen1/9/2009XXIV
Finanzausgleich

Schwerpunkte

  • Der Bund gewährt den Gemeinden im Jahr 2009 eine einmalige Bedarfszuweisung von 7,5 Millionen Euro.
  • Die Finanzierung erfolgt durch einen Vorwegabzug von 7,5 Millionen Euro bei der Körperschaftsteuer im Jahr 2009.
Regierungsvorlage
Einmalige Bedarfszuweisung von 11,473 Mio. € an Gemeinden (2010)
einfache Mehrheit 24.02.2010
Gesetz
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Vizekanzler
Bundesminister für Finanzen
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