<!--[0-->Ergänzung des Seilbahngesetzes: Klarstellung der Behördenzuständigkeit, Integration von Arbeitnehmerschutz und Verordnungsermächtigung<!--]-->
Ergänzung des Seilbahngesetzes: Klarstellung der Behördenzuständigkeit, Integration von Arbeitnehmerschutz und Verordnungsermächtigung
Ministerialentwurf vom 02.08.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Seilbahngesetz um neue Zuständigkeitsregelungen, integriert Arbeitnehmerschutz in bestehende Sicherheitsanalysen und schafft eine Verordnungsermächtigung für detaillierte Vorgaben zu Sicherheitsberichten.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/3/2010XXIV
Schienentransport

Schwerpunkte

  • Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bewilligungen im Bauverbots‑ und Gefährdungsbereich wird durch neue Ziffern in § 13 und § 14 klar definiert, sodass der Landeshauptmann bzw. der Bundesminister eindeutig verantwortlich sind.
  • Der Arbeitnehmerschutz wird nicht mehr als eigenständige Sicherheitsanalyse behandelt, sondern in die bestehenden Fachanalysen (z. B. Seilbahntechnik, Elektrotechnik) integriert.
Regierungsvorlage
Änderung des Seilbahngesetzes 2003: Integration von Arbeitnehmerschutz & Klarstellung der Zuständigkeiten
einfache Mehrheit 01.03.2011
Gesetz
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
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