Änderung von Bundesstatistik‑ und E‑Government‑Gesetz – elektronische Übermittlung, Entgeltreduktion & Statistikrats‑Reform
Ministerialentwurf vom 26.10.2010Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesstatistikgesetz und das E‑Government‑Gesetz: Er führt elektronische Übermittlung von statistischen Unterlagen ein, senkt Entgelte für das Unternehmensregister und die Informationsverpflichtungsdatenbank, ermöglicht Stimmrechtsdelegation im Statistikrat und erweitert die Befugnisse der Behörden zur Datenabfrage aus öffentlichen Registern.Bundeskanzleramt10/27/2010XXIV
Statistik
Schwerpunkte
- Der Verweis „§ 25“ wird zu „§ 25a“ geändert, um das neue Register der statistischen Einheiten rechtlich zu verankern.
- Statistische Unterlagen sollen künftig vorrangig elektronisch an die Auskunftspflichtigen gesendet werden, wenn technische Voraussetzungen vorhanden sind.
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2011 (981 d.B.)
einfache Mehrheit 20.12.2010
Gesetz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.