Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz: Erweiterte Förderungen, veränderte Kündigungsregeln und neue Behindertenvertretungen
Ministerialentwurf vom 01.11.2010Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert den Kreis begünstigter Behinderter, führt neue Unterstützungsleistungen ein, passt die Ausgleichstaxe an und schafft betriebliche Behindertenvertretungen; gleichzeitig wird der besondere Kündigungsschutz für neu eingestellte Behinderte von 2011‑2013 ausgesetzt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/2/2010XXIV
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Der Begriff "begünstigte Behinderte" wird auf österreichische Staatsbürger mit mindestens 50 % Behinderung sowie auf EWR‑Staatsbürger, Flüchtlinge und Inhaber von Daueraufenthalts‑Titeln ausgeweitet.
- Personen, die sich in Ausbildung befinden, über 65 Jahre alt sind oder wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit Pension beziehen, gelten nicht mehr als begünstigte Behinderte.
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2011 (981 d.B.)
einfache Mehrheit 20.12.2010
Gesetz
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