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Neues Qualitätssicherungs‑ und Aufsichtssystem für Abschlussprüfer
Ministerialentwurf vom 02.02.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein neues externes Qualitätssicherungs‑ und Aufsichtssystem für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften ein, mit verpflichtender Fortbildung, öffentlichen Registern, Transparenzberichten und strengeren Sanktionen.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend2/3/2009XXIV
Buchprüfung

Schwerpunkte

  • Berufsberechtigte Wirtschaftsprüfer, Revisoren und der Sparkassen‑Prüfungsverband dürfen Abschlussprüfungen durchführen, benötigen aber eine gültige Bescheinigung.
  • Abschlussprüfer und deren Mitarbeitende müssen jährlich mindestens 40 Stunden Fortbildung absolvieren und den Nachweis bis zum 31. März des Folgejahres an den Arbeitsausschuss senden.
Regierungsvorlage
Änderung des Abschlussprüfungs‑Qualitätssicherungsgesetzes
einfache Mehrheit 22.10.2009
Gesetz
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
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