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Studienberatungspflicht und kapazitätsorientierte Zulassung bei Massenfächern
Ministerialentwurf vom 06.12.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf führt einen verpflichtenden Nachweis einer Studienberatung für Studienanfänger ein und schafft eine vorübergehende Regelung, mit der die Bundesregierung bei stark nachgefragten Studien Kapazitätsbeschränkungen per Verordnung festlegen kann.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/7/2010XXIV
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Bewerber*innen müssen vor der ersten Zulassung zu einem Bachelor‑ oder Diplomstudium nachweisen, dass sie eine Studienberatung in Anspruch genommen haben.
  • Ein neuer § 124c erlaubt es der Bundesregierung, für Studien mit außergewöhnlich hoher Nachfrage per Verordnung Kapazitätsbeschränkungen festzulegen.
Regierungsvorlage
Verpflichtende Anmeldefrist, Studienberatung und Eingangsphase im Universitätsgesetz
einfache Mehrheit 01.03.2011
Gesetz
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung
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