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Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – neue Definitionen, Kontingente & Strafen
Ministerialentwurf vom 08.12.2010

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Ausländerbeschäftigungsgesetz: Er erweitert die Definition von „Ausländer“, führt neue Präferenzregeln, legt Kontingente für Fach‑ und Schlüsselkräfte fest und verschärft Sanktionen bei illegaler Beschäftigung.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2010XXIV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Anwendungsbereich des Gesetzes wird erweitert: EU‑Arbeitnehmer mit Freizügigkeit sowie Ehegatten und minderjährige Kinder österreichischer Staatsbürger werden künftig als „Ausländer“ im Sinne des Gesetzes behandelt.
  • Arbeitgeber müssen sämtliche von der Behörde erteilten Bewilligungen (z. B. Beschäftigungsbewilligung, Rot‑Weiß‑Rot‑Karte) im Betrieb für die Einsichtnahme bereitstellen.
Regierungsvorlage
Änderungen zum Ausländerbeschäftigungs‑ und Arbeitslosenversicherungsrecht
einfache Mehrheit 31.03.2011
Gesetz
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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