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Erweiterung der Ausnahme‑Regelung im Geodateninfrastrukturgesetz
Ministerialentwurf vom 04.07.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert die Ausnahmeregelung des GeoDIG auf alle öffentlichen Geodatenstellen und korrigiert kleinere Formulierungs‑ und Verweisfehler.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/5/2011XXIV
Umwelt

Schwerpunkte

  • Die Ausnahmeregelung, dass das GeoDIG nur für Geodatensätze gilt, die rechtlich vorgeschrieben sind, wird auf alle öffentlichen Geodatenstellen ausgeweitet.
  • Damit umfasst die neue Regelung auch ausgegliederte Unternehmen und andere Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben im Umwelt‑ oder Versorgungsbereich wahrnehmen.
Regierungsvorlage
Änderung des Geodateninfrastrukturgesetzes
einfache Mehrheit 13.11.2012
Gesetz
Image of politician Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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