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Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit
Ministerialentwurf vom 27.07.2011

Zusammenfassung

Das BVergGVS 2011 regelt die Beschaffung von militärischen und sicherheitsrelevanten Leistungen, definiert Schwellenwerte und verschiedene Vergabeverfahren sowie besondere Sicherheits‑ und Nachweispflichten.
Bundeskanzleramt7/28/2011XXIV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Das Gesetz regelt die Vergabe von Bau‑, Liefer‑ und Dienstleistungsaufträgen, die militärische oder sicherheitsrelevante Ausrüstung betreffen.
  • Es wird festgelegt, dass ein Vergabeverfahren nach diesem Gesetz durchgeführt werden muss, wenn ein Teil des Auftrags nicht durch das allgemeine BVergG 2006 abgedeckt ist.
Regierungsvorlage
Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 sowie Bundesvergabegesetz 2006 (1513 d.B.)
einfache Mehrheit 07.12.2011
Gesetz
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Spindelegger Michael, Dr.

ÖVP

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Vizekanzler
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