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Änderungen zur Finanzierung von Justizkosten und Gebührensanpassungen
Ministerialentwurf vom 26.09.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Arbeits‑ und Sozialgerichtsgesetz sowie das Gerichtsgebührengesetz: Er führt eine halbjährliche Kostenerstattung an das Justizministerium ein, legt Nachzahlungsbeträge fest und modernisiert die Index‑ und Rundungsregeln für Gerichtskosten.
Bundesministerium für Justiz9/27/2011XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger erstattet dem Bundesministerium für Justiz künftig halbjährig die Hälfte der Vorjahreszahlung, wobei Differenzen zwischen geplanten und tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden.
  • Für die Jahre 2008‑2011 wird ein pauschaler Nachzahlungsbetrag von insgesamt 36 Millionen Euro festgelegt; für das Jahr 2012 ist eine Zahlung von 26,5 Millionen Euro vorgesehen.
Regierungsvorlage
Umstellung von Pauschalbeträgen auf tatsächliche Kostenerstattung im Sozialgerichtsverfahren
einfache Mehrheit 06.12.2011
Gesetz
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Justiz
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