<!--[0-->Erhöhung der Mindest‑ und Höchstversicherungssummen in Haftpflichtgesetzen<!--]-->
Erhöhung der Mindest‑ und Höchstversicherungssummen in Haftpflichtgesetzen
Ministerialentwurf vom 18.10.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf erhöht die gesetzlichen Mindest‑ und Höchstversicherungssummen in mehreren Haftpflichtgesetzen, um den Vorgaben der EU‑Richtlinie zu entsprechen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2012 und betreffen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Bundesministerium für Justiz10/19/2011XXIV
Versicherungswesen

Schwerpunkte

  • Die Pauschalversicherungssumme für Omnibusse, Lastkraftwagen und andere Fahrzeuge wird von 6 Mio. € bzw. 12 Mio. € auf 7 Mio. € bzw. 14 Mio. € erhöht.
  • Die Deckung für Personenschäden innerhalb der Pauschalversicherungssumme wird von 11 Mio. € bzw. 5 Mio. € auf bis zu 12,8 Mio. € bzw. 3,5 Mio. € pro weitere fünf Sitzplätze erhöht.
Regierungsvorlage
Erhöhung der Haftungs- und Versicherungssummen im Verkehrs‑ und Gefahrgutbereich
einfache Mehrheit 06.12.2011
Gesetz
Image of politician Karl Beatrix, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Justiz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.