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Novelle des Entwicklungshelfergesetzes – bessere Absicherung von Fachkräften und Familien
Ministerialentwurf vom 20.12.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Entwicklungshelfergesetz: Er führt neue Entschädigungs‑ und Versicherungsregeln für Fachkräfte im Ausland ein, erweitert Reisekostenerstattungen für Familienmitglieder und regelt den Reintegrationsmonat nach dem Einsatz.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten12/21/2011XXIV
Politik der Zusammenarbeit

Schwerpunkte

  • Fachkräfte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit im Heimatland Anspruch auf Entschädigung für zusätzliche Aufwendungen während des Einsatzes.
  • Entwicklungshilfeorganisationen müssen die Fachkraft und mitreisende Familienmitglieder für die gesamte Einsatzdauer bei einem zugelassenen Versicherer zusätzlich zur gesetzlichen Sozialversicherung versichern.
Regierungsvorlage
Novelle des Entwicklungshelfergesetzes und des ASVG
einfache Mehrheit 04.07.2013
Gesetz
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Waldner Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
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