Tierärztekammergesetz – Einrichtung, Organisation und Disziplinarrecht
Ministerialentwurf vom 09.01.2012Zusammenfassung
Der Entwurf schafft die Österreichische Tierärztekammer als Körperschaft öffentlichen Rechts, regelt ihre Organisation, Mitgliedschaft, Finanzierung über Umlagen und Wohlfahrtsfonds sowie ein umfassendes Disziplinarrecht. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit1/10/2012XXIV
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Die Tierärztekammer wird als Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien eingerichtet und ist im gesamten Bundesgebiet tätig.
- Alle Tierärztinnen und Tierärzte, die in die Tierärzteliste eingetragen sind, werden Pflichtmitglieder; es gibt zusätzlich freiwillige (außerordentliche) Mitglieder.
Regierungsvorlage
Reform des Tierärztekammergesetzes
einfache Mehrheit 06.07.2012
Gesetz
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im Titel verlinkt.