Transparenzdatenbankgesetz 2012 – Einrichtung eines zentralen Transparenzportals
Ministerialentwurf vom 21.05.2012Zusammenfassung
Das TDBG 2012 richtet ein zentrales Transparenzportal ein, das alle staatlichen Geld‑ und Sachleistungen sowie das Einkommen einer Person zusammenfasst und damit Transparenz, Nachweis‑ und Steuerungszwecke erfüllt.Bundesministerium für Finanzen5/22/2012XXIV
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Das Transparenzportal stellt alle staatlichen Leistungen und das Einkommen einer Person übersichtlich dar, damit Bürger*innen leicht nachvollziehen können, welche öffentlichen Gelder sie erhalten.
- Die Datenverarbeitung dient vier Zwecken: Information für Bürger*innen, Nachweis für Behörden, statistische Steuerung und Überprüfung von Leistungsansprüchen.
Regierungsvorlage
Transparenzdatenbankgesetz 2012
einfache Mehrheit 16.10.2012
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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im Titel verlinkt.