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Vereinfachung der UVP‑Verfahren und Erweiterung von Umwelt‑Tatbeständen
Ministerialentwurf vom 28.05.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf erleichtert UVP‑Verfahren, stärkt das Beschwerderecht von Umweltorganisationen und erweitert den Anhang um neue Tatbestände für Fracking, Wind‑ und Wasserkraft sowie Industrie‑/Gewerbeparks. Gleichzeitig wird das Luftfahrtgesetz hinsichtlich Enteignungen angepasst.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/29/2012XXIV
Umwelt

Schwerpunkte

  • Ein freiwilliges UVP‑Verfahren wird eingeführt – die Einzelfallprüfung entfällt, wenn der Projektwerber/die Projektwerberin selbst eine UVP beantragt.
  • Anerkannten Umweltorganisationen erhalten ein Überprüfungsrecht: Sie können binnen vier Wochen nach Veröffentlichung einer negativen Feststellungsentscheidung beim Umweltsenat die Einhaltung der UVP‑Pflicht prüfen lassen.
Regierungsvorlage
Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes und des Luftfahrtgesetzes
einfache Mehrheit 05.07.2012
Gesetz
Image of politician Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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