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EU‑Amtshilfegesetz – Umsetzung der Richtlinie 2011/16/EU
Ministerialentwurf vom 21.06.2012

Zusammenfassung

Das Bundesgesetz setzt die EU‑Amtshilferichtlinie um und regelt den grenzüberschreitenden Austausch von Steuerinformationen, automatischen und spontanen Datenaustausch sowie die Zusammenarbeit von Behörden.
Bundesministerium für Finanzen6/22/2012XXIV
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich für alle Steuerarten, ausgenommen Umsatzsteuer, Zölle und Sozialversicherungsbeiträge.
  • Auf Ersuchen anderer Mitgliedstaaten müssen die zuständigen Behörden sämtliche relevanten Informationen bereitstellen, sofern sie im Besitz sind.
Regierungsvorlage
Abgabenänderungsgesetz 2012 (1960 d.B.)
einfache Mehrheit 13.11.2012
Gesetz
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Finanzen
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