Zusammenfassung
Der Entwurf passt über zehn agrarrechtliche Gesetze an die seit 2012 geltende zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit an. Damit entfällt das Recht, gegen Entscheidungen der Bundesbehörden beim Ministerium Berufung einzulegen; stattdessen ist das Bundesverwaltungsgericht (bzw. das Landesverwaltungsgericht) die zuständige Berufungsinstanz. Das Ministerium bleibt jedoch weisungsberechtigte Oberbehörde.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/6/2013XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Im BFW‑Gesetz wird der Verweis auf das alte Pflanzenschutzgesetz von 1995 auf das aktuelle Gesetz von 2011 aktualisiert und ein neuer § 27 legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Jänner 2014 fest.
- Im Düngemittelgesetz wird festgelegt, dass der Rechtsweg gegen Bescheide des Bundesamtes für Ernährungssicherheit nicht mehr zum Bundesminister führt, sondern zum Bundesverwaltungsgericht; das Inkrafttreten ist ebenfalls auf den 1. Jänner 2014 datiert.
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