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Erweiterung des Betretungsverbots zum Schutz von Kindern
Ministerialentwurf vom 01.05.2013

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Betretungsverbots des Sicherheitspolizeigesetzes auf Schulen und Kindertagesstätten, führt eine Verwaltungsstrafe für Missachtung einstweiliger Verfügungen ein und stärkt den Schutz von Kindern vor häuslicher Gewalt.
Bundesministerium für Inneres5/2/2013XXIV
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Erweiterung des Betretungsverbots: Gefährden Personen dürfen neben Wohnungen auch Schulen und Kindertagesstätten nicht betreten, wenn Gefahr für das Kind besteht.
  • Die Sicherheitsbehörden erhalten die Befugnis, den Gefährder zu identifizieren und das Betretungsverbots durchzusetzen.
Regierungsvorlage
Stärkung des Kinderschutzes durch erweiterte polizeiliche Befugnisse
einfache Mehrheit 04.07.2013
Gesetz
Image of politician Kurz Sebastian © Parlamentsdirektion

Kurz Sebastian

ÖVP

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres
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