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Neues Änderungsregime für Bundesstraßen‑Vorhaben
Ministerialentwurf vom 03.08.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf führt § 4a ein, um Änderungen vor der Verkehrsfreigabe von Bundesstraßen klar zu regeln, schränkt das Berufungsrecht bei kurzen Enteignungen ein und erweitert die Kostentragungspflicht auf neue Verfahrensarten.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/4/2009XXIV
Straßen- und Brückenbau

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 4a regelt, welche Änderungen eines bereits genehmigten Vorhabens vor der Verkehrsfreigabe zulässig sind und unterscheidet zwischen genehmigungspflichtigen, anzeigepflichtigen und anzeigefreien Änderungen.
  • Der Bescheid wird ausdrücklich als dinglich wirksam erklärt, sodass seine Rechtswirkungen auch für Rechtsnachfolger gelten.
Regierungsvorlage
Neues Änderungsverfahren für Bundesstraßen‑Vorhaben vor Verkehrsfreigabe
einfache Mehrheit 24.03.2010
Gesetz
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
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