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Erbrechts‑Änderungsgesetz 2015 – Modernisierung des Erbrechts
Ministerialentwurf vom 19.03.2015

Zusammenfassung

Das Erbrechts‑Änderungsgesetz 2015 modernisiert das österreichische Erbrecht, führt neue Begriffe ein, passt zahlreiche Gesetze an und richtet sich stärker nach EU‑Erbregelungen.
Bundesministerium für Justiz3/20/2015XXV
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Das ABGB wird um die Definition dinglicher Sachenrechte (Besitz, Eigentum, Pfand, Dienstbarkeit) erweitert.
  • Der Kern des Erbrechts wird neu strukturiert: Definition von Verlassenschaft, Erbrecht, Erbverträge, Vermächtnisse und Bedingungen für die Erbunwürdigkeit.
Regierungsvorlage
Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) (688 d.B.)
einfache Mehrheit 07.07.2015
Gesetz
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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Bundesminister für Justiz
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