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Änderungen im Bundesvergabegesetz – neue Nachweis‑ und Subunternehmer‑Regeln
Ministerialentwurf vom 12.04.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundesvergabegesetz 2006 und das BVergGVS 2012: Er führt strengere Nachweis‑ und Auskunftspflichten zur Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit ein, legt neue Regeln für Subunternehmer‑Offenlegung fest und präzisiert die Zuschlagskriterien.
Bundeskanzleramt4/13/2015XXV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der Sektorauftraggeber muss von Bietern Nachweise zu Befugnis, Zuverlässigkeit, finanzieller und technischer Leistungsfähigkeit verlangen; diese können alternativ durch eine Eigen­erklärung erbracht werden.
  • Für die Bewertung der Zuverlässigkeit sind zusätzlich aktuelle Auskünfte aus der LSDB‑ und Finanz‑Verwaltungsstrafe‑videnz einzuholen (maximal sechs Monate alt).
Regierungsvorlage
Novelle des Bundesvergabegesetzes zur Qualitätssteigerung und Sozialstandards
einfache Mehrheit 10.12.2015
Gesetz
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr. © Parlamentsdirektion

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
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