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Regulierung von alternativen Finanzierungsformen (AltFG)
Ministerialentwurf vom 13.04.2015

Zusammenfassung

Das Alternativfinanzierungsgesetz schafft einen Rechtsrahmen für Crowdfunding‑ und Crowdinvesting‑Modelle, legt Emissions‑ und Anlegergrenzen fest und verlangt einheitliche Informations‑ und Transparenzpflichten für Emittenten sowie Betreiber von Internetplattformen.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/14/2015XXV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert den Geltungsbereich für alternative Finanzinstrumente und schließt klassische Bank‑ und Versicherungsunternehmen aus.
  • Ein Emittent darf pro Emission maximal 1,5 Mio. € an öffentlichen Finanzinstrumenten ausgeben; ein einzelner Anleger darf innerhalb von zwölf Monaten höchstens 5 000 € investieren, außer er ist professioneller Anleger.
Regierungsvorlage
Einführung des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG)
einfache Mehrheit 07.07.2015
Gesetz
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr. © Parlamentsdirektion

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
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