<!--[0-->Sozialbetrugsbekämpfung – neue Strukturen und Sanktionen gegen Scheinunternehmen<!--]-->
Sozialbetrugsbekämpfung – neue Strukturen und Sanktionen gegen Scheinunternehmen
Ministerialentwurf vom 05.05.2015

Zusammenfassung

Das SBBG stärkt die Bekämpfung von Sozialbetrug, schafft neue Kooperations‑ und Informationsstellen, richtet einen Beirat ein und definiert Verfahren zur Feststellung von Scheinunternehmen. Gleichzeitig werden zahlreiche Sozialversicherungsgesetze um entsprechende Anti‑Fraud‑Bestimmungen ergänzt. Inkrafttreten: 01.01.2016.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/6/2015XXV
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert Sozialbetrug als Verstöße gegen Pflichten von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Selbständigen, die das Sozialversicherungs‑, Steuer‑ oder Zuschlagsaufkommen gefährden.
  • Kooperations‑ und Informationsstellen (Finanz‑, Krankenversicherungs‑, Bauarbeiter‑ und Insolvenzbehörden sowie Sicherheitsbehörden) werden verpflichtet, Verdachtsfälle frühzeitig zu melden und regelmäßig Informationen auszutauschen.
Regierungsvorlage
Gesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung
einfache Mehrheit 08.07.2015
Gesetz
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.