<!--[0-->Normengesetz 2015 – Regelung der nationalen Normungsorganisation<!--]-->
Normengesetz 2015 – Regelung der nationalen Normungsorganisation
Ministerialentwurf vom 22.06.2015

Zusammenfassung

Das Normengesetz 2015 legt fest, wie ein nicht‑gewinnorientierter Verein die Befugnis erhält, nationale Normen zu erstellen, welche Aufgaben er hat, wie Aufsicht und Schlichtung organisiert werden und wie das Bundesministerium die Finanzierung sicherstellt.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft6/23/2015XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Das Ministerium kann einem nicht‑gewinnorientierten Verein die Befugnis erteilen, nationale Normen zu schaffen und zu veröffentlichen sowie die Mitgliedschaft bei CEN und ISO zu beantragen.
  • Die Normungsorganisation muss die in der EU‑Normungsverordnung festgelegten Verpflichtungen einhalten, alle relevanten Interessengruppen beteiligen und für ausreichende personelle sowie finanzielle Ressourcen sorgen.
Regierungsvorlage
Bundesgesetz über das Normenwesen (NormG 2016)
einfache Mehrheit 09.12.2015
Gesetz
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr. © Parlamentsdirektion

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.