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Abgabenänderungsgesetz 2015 – Modernisierung von Steuer‑ und Zollrecht
Ministerialentwurf vom 15.10.2015

Zusammenfassung

Das Abgabenänderungsgesetz 2015 modernisiert das österreichische Steuer- und Zollrecht: Es führt neue Regelungen für organische Vertreter, ein Evidenzkonto für Kapital‑Einlagen und Raten‑Zahlungen bei grenzüberschreitenden Transfers ein und passt zahlreiche Verweise an die aktuelle EU‑Verordnung Nr. 952/2013 an.
Bundesministerium für Finanzen10/16/2015XXV
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Einkünfte aus einer Tätigkeit als organischer Vertreter werden künftig der natürlichen Person zugerechnet, wenn die Leistung von einer von ihr beherrschten Körperschaft erbracht wird.
  • Ein neues Evidenzkonto wird eingeführt, um Einlagen, Rückzahlungen und offene Gewinnausschüttungen lückenlos zu erfassen und damit die Bemessungsgrundlage für spätere Steuerberechnungen zu sichern.
Regierungsvorlage
Abgabenänderungsgesetz 2015 (AbgÄG 2015) (896 d.B.)
einfache Mehrheit 09.12.2015
Gesetz
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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