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Erweiterung der Zweckbindung von Haftungsentgelten im AFFG
Ministerialentwurf vom 24.03.2014

Zusammenfassung

Das Gesetz erweitert § 5 Abs. 1 des AFFG, sodass sowohl Haftungsentgelte (§ 7) als auch Zahlungen nach § 4 künftig auf ein Bundeskonto bei der OeKB gebucht werden müssen, um das mittelfristige Haftungsmanagement zu stärken. Inkrafttreten ist für 2014 vorgesehen.
Bundesministerium für Finanzen3/25/2014XXV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Die neue Regelung schreibt vor, dass alle Beträge, die als Entgelt für die Übernahme von Haftungen (§ 7) sowie solche, die nach § 4 zu vergüten sind, laufend auf ein Bundeskonto bei der OeKB gutzuschreiben sind.
  • Durch die Zweckbindung der Haftungsentgelteinnahmen wird das mittelfristige Haftungsmanagement des Exportfinanzierungsverfahrens flexibler und kann schneller auf Markt‑ und Wechselkursentwicklungen reagieren.
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2014
einfache Mehrheit 20.05.2014
Gesetz
Image of politician Steßl Sonja, Mag. © Parlamentsdirektion

Steßl Sonja, Mag.

SPÖ

Staatssekretärin im Finanzen
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