Zusammenfassung
Der Gesetzesentwurf erweitert das Beschaffungscontrolling der BB‑GmbH, indem er die haushaltsleitenden Organe verpflichtet, ihre Kreditoren‑ und Rechnungsdaten elektronisch bereitzustellen. Ziel ist die Identifikation zusätzlicher Einsparpotenziale im Bundesbeschaffungswesen.Bundesministerium für Finanzen3/27/2014XXV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Die BB‑GmbH erhält den Auftrag, ein Beschaffungscontrolling einzurichten, das künftig auch Informationen über Marktentwicklungen und Einkaufspotenziale der haushaltsleitenden Organe umfasst.
- Die haushaltsleitenden Organe müssen der BB‑GmbH alle Kreditoren‑ und Rechnungsdaten zu Liefer‑ und Dienstleistungsaufträgen elektronisch zur Verfügung stellen, ausgenommen die im Gesetz genannten Ausnahmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.