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Reform des Rechtspflegergesetzes – Anpassung von Zuständigkeiten und Wertgrenzen
Ministerialentwurf vom 07.08.2016

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf hebt die Obergrenze von 200 Euro für Ordnungsstrafen auf, erhöht verschiedene Geldwertgrenzen und verlagert zahlreiche Entscheidungen von Richtern auf Rechtspfleger – insbesondere in Exekutions‑ und Insolvenzverfahren. Die Änderungen treten am 1. Juli 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz8/8/2016XXV
Gerichtswesen

Schwerpunkte

  • Die Obergrenze von 200 Euro für Ordnungsstrafen, die Rechtspflegern bislang auferlegt war, wird aufgehoben, sodass sie künftig höhere Geldbußen verhängen können.
  • Die Wertgrenze für Verlassenschaftsverfahren wird von 150 000 Euro auf 200 000 Euro angehoben, um der Inflation Rechnung zu tragen.
Regierungsvorlage
Reform der Zuständigkeitsverteilung im Rechtspflegergesetz
einfache Mehrheit 09.11.2016
Gesetz
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Justiz
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