<!--[0-->Deregulierungs‑ und Anpassungsgesetz 2016 – Umfassende Änderungen in Stiftungs‑, Melde‑, Namens‑, Personenstand‑, Sprengmittel‑ und Waffenrecht<!--]-->
Deregulierungs‑ und Anpassungsgesetz 2016 – Umfassende Änderungen in Stiftungs‑, Melde‑, Namens‑, Personenstand‑, Sprengmittel‑ und Waffenrecht
Ministerialentwurf vom 03.10.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert mehrere Gesetze – Stiftungs‑ und Fondsgesetz, Meldegesetz, Namens‑ und Personenstandsgesetz, Sprengmittel‑ und Waffengesetz – um Verwaltung zu vereinfachen, Datenqualität zu erhöhen und die öffentliche Sicherheit zu stärken.
Bundesministerium für Inneres10/4/2016XXV
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Das Stiftungs‑ und Fondsgesetz wird um neue Melde‑ und Berichtspflichten erweitert: Änderungen von Namen, Adressen oder Zustellanschriften müssen innerhalb von vier Wochen gemeldet werden; die Finanzprokuratur wird bei testamentarischen Stiftungen eingebunden; Rechnungsprüfer müssen fachlich geeignet sein.
  • Im Meldegesetz wird eine neue § 3a eingeführt, die den Behörden erlaubt, Lichtbilder und Identitätsdaten aus dem Zentralen Fremdenregister zu prüfen; zudem können Daten von Reisedokumenten automatisiert erfasst werden. Bei nicht verlässlicher Identität kann ein Vermerk im Melderegister gesetzt und später gelöscht werden.
Regierungsvorlage
Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres
einfache Mehrheit 14.12.2016
Gesetz
Image of politician Sobotka Wolfgang, Mag. © Parlamentsdirektion

Sobotka Wolfgang, Mag.

ÖVP

Bundesminister für Inneres
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