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Erweiterung Klasse B, längere Probezeit und Alkolock‑Bewährungssystem
Ministerialentwurf vom 05.10.2016

Zusammenfassung

Die Novelle 18. FSG erweitert die Klasse B für schwere Elektro‑Güterfahrzeuge, verlängert die Probezeit auf drei Jahre, führt Risikokompetenz in die Mopedausbildung ein und schafft ein freiwilliges Alkolock‑Bewährungssystem bei Alkoholdelikten.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/6/2016XXV
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Erweiterung der Klasse B für elektrische Güterfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4250 kg, wenn der Fahrer die Zusatzqualifikation (Code 120) besitzt.
  • Verlängerung der Probezeit des Probeführerscheins von zwei auf drei Jahre und Aufnahme des Handyverbots als Delikt.
Regierungsvorlage
Novelle des Führerscheingesetzes (Verkehrssicherheit & Elektromobilität)
einfache Mehrheit 14.12.2016
Gesetz
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Leichtfried Jörg, Mag. - 56

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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