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Entbürokratisierung: Wegfall der Auflage‑ und Aushangpflicht für Arbeitnehmerschutzgesetze
Ministerialentwurf vom 05.10.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf streicht die Pflicht für Arbeitgeber, zahlreiche Arbeitnehmerschutzgesetze auszuhängen oder in Papierform bereitzustellen, und erlaubt stattdessen elektronische Bereitstellung. Die Regelung gilt ab 1. Januar 2017, mit Ausnahme der speziellen Informationspflichten für Lenker/innen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/6/2016XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Auflage‑ und Aushangpflicht für die genannten Arbeitnehmerschutzgesetze wird aufgehoben; Unternehmen können die Informationen künftig elektronisch oder per Datenträger bereitstellen.
  • Die Ausnahme für Lenker/innen bleibt erhalten, weil EU‑Recht (Richtlinie 2002/15/EG) weiterhin eine gesonderte Informationspflicht vorsieht.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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