Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Apostillegesetz, um eine elektronische Apostille (e‑Apostille) einzuführen und die Zuständigkeit auf den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres auszudehnen. Gleichzeitig werden weitere Gerichte und Berufsvertretungsbehörden in den Anwendungsbereich aufgenommen und das Verfahren vereinfacht, indem Zwischenbeglaubigungen bei elektronischen Dokumenten entfallen.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres10/11/2016XXV
Gerichtswesen
Schwerpunkte
- Der Gesetzestitel wird zu „Bundesgesetz über die Ausstellung der Apostille nach dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (Apostillegesetz – ApostG)“ geändert.
- Die Bezeichnung „Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten“ wird durch „der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres“ ersetzt; außerdem wird das Wort „Bundesministerium“ in § 3 Z 1 lit. d durch „Bundesminister“ ersetzt.
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